| |
Keine halben Sachen!
Aktuelles
 |

Material
- Material zur Kampagne "Keine halben Sachen!" (Flyer zum Download, Bilder für Internet- und Print-Medien) finden sich auf dieser Seite.


Gemeinsamer Aufruf: Steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnerschaften beenden!Gleiches Recht für gleiche Liebe – Steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnerschaften beenden!
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist seit August 2001 in Kraft. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übernehmen seitdem die gleichen Pflichten wie Eheleute. Alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für sie. Das deutsche Steuerrecht misst jedoch immer noch mit zweierlei Maß. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners angerechnet. Im Gegensatz zu Eheleuten können diese für geleistete Unterstützung aber nur höchstens 7.680 Euro absetzen. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich.
Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können.
Die Erbschaftsteuerreform von 2008 ist für lesbische und schwule Paare ein großer Fortschritt. Bis dahin wurden Lebenspartner und Lebenspartnerinnen bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt: Sie hatten nur einen Freibetrag von 5.200 Euro. Jetzt sind sie bei den Freibeträgen heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt. Bei der Steuerklasse haben Bundestag und Bundesrat die Gleichstellung noch verweigert. Das ist eine gezielte und nicht zu rechtfertigende Diskriminierung.
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden im Einkommensteuerrecht wie Ledige behandelt. Das wirkt sich besonders nachteilig aus, wenn sie gemeinsame Kinder haben. Die Tatsache, dass Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Kinder- und den Betreuungsfreibetrag nicht auf die Co-Mutter oder den Co-Vater übertragen können, auch wenn diese die Alleinverdiener sind, steht im krassen Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, eine familienfreundliche Politik zu betreiben.
Beispiel: Claudia und Susanne leben in Eingetragener Lebenspartnerschaft. Claudia ist erwerbstätig, und Susanne betreut das gemeinsame Kind. Claudia verdient 3.000 Euro im Monat. Sie wird der Steuerklasse 1 zugeordnet und zahlt jährlich 6.724 Euro Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Wäre Claudia nicht Claudia sondern Klaus, dann würden ihm in der Steuerklasse 3 nur 3.156 Euro abgezogen. Obwohl Claudia gegenüber Susanne und dem Kind dieselben Unterhaltsverpflichtungen hat wie ein Ehepartner, zahlt sie im Jahr 3.568 Euro mehr Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Das sind monatlich fast 300 Euro, die der Familie für Kleidung, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrten, Weihnachtsgeschenke usw. fehlen.
Beispiel: Peter und Rainer leben in Eingetragener Lebenspartnerschaft. Rainer sorgt mit der so genannten Riesterrente für das Alter vor. Dabei kann er weder Peter noch seine Stiefkinder absichern. Wäre Peter eine Petra, wäre dies selbstverständlich möglich, und Rainer könnte die Beiträge dafür als Sonderausgaben anerkennen lassen.
Lange genug hat der Staat Lebenspartnerinnen und Lebenspartner dafür steuerlich benachteiligt, dass sie die Entscheidung treffen, ihr Leben in gegenseitiger Liebe,Fürsorge und Verantwortung zu führen. Damit muss durch gesetzliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe nun endlich Schluss sein.
Wir fordern die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften umgehend zu beenden.
Eine Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)
in Zusammenarbeit mit Lesben und Schwule in der Union (LSU) Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) FDP DIE LINKE. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. Arbeitsgemeinschaft schwule Lehrer in der GEW Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V. (SLP) VelsPol, Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland ver.di - Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender Völklinger Kreis e.V. (VK) Wirtschaftsweiber e.V.
|